„MK Handel“ GmBH arbeitet mit FILM- UND FERNSEHPRODUKTIONEN, THEATERAUFFÜHRUNGEN, Organisatoren historischer Restaurierungen und anderen KUNDEN zusammen, die KULTURVERANSTALTUNGEN auf dem Territorium der Republik Bulgarien organisieren, unter Beachtung der ausdrücklichen Bestimmungen von:
Das Gesetz über Waffen, Munition, Sprengstoffe und pyrotechnische Artikel und die Verordnung Nr. Iz-1031 vom 15. April 2011, in Kraft seit 07.11.2011, herausgegeben vom Innenminister
„MK Handel“ GmBH verfügt über eine gültige, von der Staatspolizei ausgestellte Genehmigung für den Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoffen und pyrotechnischen Artikeln
Wenn Sie eines der auf www.mkhandel-mieten.bg angebotenen Produkte (Produkte) mieten möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an die E-Mail-Adresse des Unternehmens: E-Mail: mkhandel@abv.bg
Die Anfrage muss mindestens enthalten:
Kurze Vorstellung des Anfragenden, der Gegenstände (Produkte) (Waffen, gesichert gemäß den Anforderungen der VERORDNUNG Nr. I-1031/15.04.2011 des Innenministers), der Anzahl, die Sie mieten möchten, der Anzahl der Tage, für die Sie mieten möchten Drehort, Drehort, Datum und Uhrzeit ihrer Nutzung.
Das Preisangebot wird innerhalb von 3 Werktagen für jede einzelne Anfrage erstellt – ein konkretes Ereignis (abhängig von den Schießtagen und -stunden, der Menge der gemieteten Produkte, der Menge der verschossenen Platzpatronen mit Sternverschluss, der benötigten Anzahl). der Ausbilder usw.) und wird an DEN FRAGESTELLER gesendet.
Wird das Preisangebot vom ANFRAGENDEN angenommen, kommt ein Vertrag zustande.
Für jede Veranstaltung, an der MK Handel EOOD mit der Teilnahme beauftragt wird, garantiert und stellt MK Handel EOOD Folgendes bereit:
- Transport der gesicherten Schusswaffe, Platzpatronen und Instruktoren mit eigenen Autos zu den Drehorten
- für sie Schusswaffen und Platzpatronen sichergestellt
- Ausbilder mit Erfahrung im Umgang mit sicheren Schusswaffen bei kulturellen Veranstaltungen
- Erlaubnis zur Ausübung dieser Tätigkeit
- Vorab Benachrichtigung an das zuständige Regionalbüro des Innenministeriums, auf dessen Territorium die Veranstaltung stattfinden wird.
GESETZLICHE REGELUNG:
Gemäß den Bestimmungen von Abschnitt IV der BESTELLUNG Nr. I3-1031/15.04.2011. ausgestellt vom Innenminister
Artikel 5. Die Reihenfolge der Verwendung gesicherter Schusswaffen bei kulturellen Veranstaltungen:
1. Der Transport gesicherter Schusswaffen für kulturelle Zwecke zur Verwendung in Film- und Fernsehproduktionen, Theateraufführungen und anderen kulturellen Veranstaltungen erfolgt nach vorheriger Benachrichtigung des zuständigen EVU des Innenministeriums, auf dessen Territorium die Veranstaltung stattfinden wird. In der Anzeige sind Ort, Zeit und Namen des Leiters der Kulturveranstaltung anzugeben.
Bei der Teilnahme an historischen Nachstellungen legt der Leiter außerdem eine Liste der Mitglieder des jeweiligen Vereins vor, die vor ihrer Teilnahme über die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen informiert wurden.
2. Jeder gesicherten Waffe, die bei einer kulturellen Veranstaltung verwendet wird, liegt eine Genehmigung für die Ausübung von Schusswaffentätigkeiten gemäß Artikel 6 Absatz 3 Nummer 4 oder 5 ZOBVVPI sowie dem Protokoll gemäß Artikel 2 Absatz 2 und/oder bei Artikel 3, Absatz 4
3. Am Tag der Veranstaltung ist der Leiter verpflichtet, die teilnehmenden Personen über die Sicherheitsregeln zu unterrichten und die Unterlagen gemäß § 2 Abs. 2 oder § 3 Abs. 4 der bei der Veranstaltung verwendeten gesicherten Schusswaffen zu überprüfen Veranstaltung, für die ein Protokoll erstellt wird. |